• Sportbefreiung Rechtslage

  • Sportbefreiung Rechtslage

      • Freistellung vom Sportunterricht

      • Wer darf ein Kind wie lange vom Sportunterricht befreien?


        Sollte Ihr Kind gesundheitlich angeschlagen sein, dürfen Sie bei der zuständigen Sportlehrerin eine Freistellung für den Sportunterricht Ihres Kindes beantragen. Der Freistellungsantrag ist schriftlich und formlos vor Beginn der Sportstunde abzugeben und gilt bis zu einer Woche. 

        Über Sportbefreiungen, die länger als eine Woche andauern, entscheidet der Kinder- oder Hausarzt. Das ausgefüllte Attest ist bei der Klassenlehrerin abzugeben. 

        Kann Ihr Kind länger als vier Wochen keinen Sportunterricht mitmachen, benötigen Sie ein Attest vom Amtsarzt. 


        Die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie unter folgendem Link: 

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